Schadengutachten werden grundlegend in die Bereiche Kfz-Haftpflichtschäden (Schadenersatzrecht) und Kfz-Kaskoschäden (Vertragsrecht) unterteilt.
Die Erstellung von Kfz-Haftpflichtgutachten ist dann erforderlich, wenn Sie an einem Unfall keine Schuld tragen und Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. Ein Gutachten dient der Beweissicherung und zur Schadenabwicklung mit dem Unfallgegner und sichert Ihre Rechte. Die Kosten für einen unabhängigen von Ihnen eingeschalteten Unfallgutachter werden bei einem Kfz-Haftpflichtschaden von der regulierenden Versicherung getragen.
Um einen Kaskoschadenfall handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigt wurde. Hier liegt das Vertragsrecht bei der Kaskoversicherung des Versicherungsnehmers. Im Kaskofall ist daher die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen, von Ihnen beauftragten Gutachter zu tragen. Oftmals wird dennoch die Übernahme der Kosten eines freien Gutachters zugestimmt, da es für das Versicherungsunternehmen gegebenenfalls Vorteile erbringt (Ersparnis von Anfahrtskosten, …). Klären Sie deswegen im Kaskoschaden mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme ab.