Eine Reparaturbestätigung ist eine Überprüfung einer durchgeführten Reparatur eines Unfallfahrzeugs. Hauptsächlich findet eine Reparaturbestätigung Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung. Die Reparaturbestätigung dient dabei als Nachweis einer durchgeführten Reparatur gegenüber dem regulierenden Versicherer. Hintergrund ist häufig die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ausstehende Beträge, beispielsweise verursacht durch eine vorläufige Regulierung auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens.
Weiter ist eine Reparaturbestätigung auch in Bezug auf Einträge im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft. So ist ein fiktiv abgerechneter Schadenfall bereits ein Kriterium für einen Eintrag in der “Schufa der Versicherungen”. Diese schwarze Liste kann unter Umständen Schwierigkeiten bei der Regulierung von Schadenfällen auslösen.
Für die Reparaturbestätigung empfiehlt es sich den Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen. Dieser ist detailliert mit dem Fall betraut und die Kenntnis des Fahrzeugs im verunfallten Zustand macht die Erstellung einer Reparaturbestätigung sehr einfach.
Die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden ist jedoch ebenfalls möglich. Neben der Vorführung des reparierten Fahrzeugs ist hier allerdings der Nachweis detaillierter Unterlagen über den zuvor vorgelegenen Schaden erforderlich. Der Nachweis kann mittels Gutachten, Reparaturdokumentation, Schadenfotos etc. erbracht werden, die Vorlage einer Reparaturrechnung ist nicht erforderlich.